Zehn Informationen, die jede gemeinnützige Organisation veröffentlichen sollte  

Einheitliche Veröffentlichungspflichten für gemeinnützige Organisationen gibt es in Deutschland nicht. Wer für das Gemeinwohl tätig wird, sollte der Gemeinschaft dennoch sagen: Welche Ziele die Organisation genau anstrebt, woher die Mittel stammen, wie sie verwendet werden und wer die Entscheidungsträger sind. Auf Initiative von Transparency Deutschland e. V. haben zahlreiche  Akteure aus der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft zehn grundlegende Punkte definiert, die jede zivilgesellschaftliche Organisation der Öffentlichkeit zugänglich machen sollte. Dazu zählen unter anderem: die Satzung, die Namen der wesentlichen Entscheidungsträger sowie Angaben über Mittelherkunft, Mittelverwendung und Personalstruktur. Unterzeichner der Initiative verpflichten sich freiwillig, diese zehn Informationen auf ihrer eigenen Website leicht zugänglich zu veröffentlichen. An der Initiative teilnehmen können alle gemeinnützigen Organisationen, unabhängig von ihrer Rechtsform, Größe oder Tätigkeitsbereich.

 

 Selbstverpflichtung
 

Eltern für Kinder e.V. hat sich der Initiative Transparente Zivilgesellschaft angeschlossen und verpflichtet sich, die nachstehend aufgeführten Informationen der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen, indem sie mit dieser Erklärung leicht auffindbar auf unserer Webseite stehen oder auf Anfrage elektronisch beziehungsweise postalisch versandt werden.

 1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
 

Eltern für Kinder e.V.
Fritschestr. 60
10627 Berlin (Charlottenburg)

Gründungsjahr: 1987

 

2. Satzung

 Unsere Satzung finden Sie hier
 und unser Leitbild hier
 
 3. Freistellungsbescheid
 Der aktuelle Freistellungsbescheid datiert vom 26.11.2008, wurde ausgestellt vom Finanzamt für Körperschaften 1 in Berlin, unter der Steuernummer 27/664/51303
 
 4. Name und Funktion von Entscheidungsträgern hier
 Erik Baus, 1. Vorsitzender
 Herbert Tumpach, stellvertretender Vorsitzender
 
 5. Tätigkeitsbericht
 Unseren Tätigkeitsbericht für das Jahr 2010 finden Sie hier
 
 

6. Personalstruktur

 

Anzahl Hauptamtliche: 2 Diplom-Sozialarbeiterinnen (Vollzeit), 1 Diplom-Sozialarbeiterin (Teilzeit), 2 Bürofachkräfte (Teilzeit, entsprechen 1,6 Vollzeitkräften)

Anzahl Honorarkräfte: 1 (PC-Betreuung)

Anzahl GfB: 1 (Reinigungskraft) 

Anzahl Zivildienstleistende: keine

Anzahl Freiwilligendienstleistende: keine

Anzahl ehrenamtliche Mitarbeiter: 182

 
 

Vergütungsstruktur:

 

Die Vergütung der Sozialarbeiterinnen und Bürokräfte erfolgt in Anlehnung an die Tarife der Länder für vergleichbare Funktionen in der öffentlichen Jugendhilfe.

Ehrenamtliche Mitarbeiter erhalten und erhielten keine über eine reine Kostenerstattung (Fahrtkosten etc.) hinausgehenden Zuwendungen.

 

7. Angaben zur Mittelherkunft/8.Angaben zur Mittelverwendung 

 

Die Angaben zur Mittelherkunft und zur Mittelverwendung finden Sie für das Jahr 2001

hier

 
 

9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten:

keine

10. Namen von juristischen Personen (Zuwendung mehr als 10% der jährlichen Gesamteinnahmen)

keine

 

                                                      

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                                              

 

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