Adoptionsinfo

Voraussetzungen:

  • Vermittlung an kinderlose Ehepaare oder an Familien mit einem Adoptivkind (egal welcher Herkunft)
  • Ausnahmen sind im Einzelfall möglich, wenn ein oder beide Bewerber die sri-lankische Staatsangehörigkeit besitzen.
  • Die Bewerber müssen ein ärztliches Attest vorlegen, das die Möglichkeit einer Schwangerschaft ausschließt; besteht die Ehe länger als fünf Jahre, ist das Attest nicht erforderlich.

Kinder:

  • Es werden Kinder im Alter von 0 bis 5 Jahren vermittelt.

Wartezeit:

  • bis zwei Jahre ab Einreichen der Papiere bei der sri lankischen Behörde.

Aufenthaltsdauer:

  • Ca. fünf Wochen für beide Ehepartner.

                                                      

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                                              

 

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